IRS · Formular 5472

Formular 5472.

Jede ausländisch gehaltene Einpersonen-LLC muss es einreichen. Jedes Jahr. Auch ohne Einkünfte. Die Strafe beträgt 25.000 $.

Was der IRS tatsächlich verlangt

Pro-forma 1120 + 5472

Ein ausländisch gehaltener US-Disregarded Entity muss ein Pro-forma-Formular 1120 mit angehängtem 5472 einreichen. In diesem 1120 sind nur Name und Adresse des Rechtsträgers sowie die Punkte B und E auf der ersten Seite auszufüllen.

Nur auf Papier

Diese Erklärung kann nicht elektronisch eingereicht werden. Sie geht per Post oder Fax an den IRS in Ogden, Utah.

15. April

Fällig am 15. Tag des 4. Monats nach Ende des Steuerjahres. Formular 7004 bringt automatisch sechs Monate bis zum 15. Oktober — aber keine längere Zahlungsfrist.

25.000 $, dann weitere 25.000 $

Der IRS setzt 25.000 $ für die verspätete Einreichung fest und weitere 25.000 $, wenn der Verstoß mehr als 90 Tage nach Mitteilung fortdauert.

Quelle: IRS-Anleitung zum Formular 5472.

„Aber meine LLC hat nichts verdient“

Das spielt keine Rolle. Formular 5472 meldet meldepflichtige Transaktionen zwischen Ihnen und Ihrer Gesellschaft — nicht den Gewinn.

Geld, das Sie zum Start einlegen, ist eine meldepflichtige Transaktion. Ebenso Gründungsgebühren, die für die Gesellschaft gezahlt werden, Darlehen zwischen Ihnen und der LLC sowie Ausschüttungen an Sie. Selbst eine ruhende LLC mit einer einzigen Einlage hat etwas zu melden — genau so landen Gründer, die „keine Einkünfte, keine Erklärung“ annahmen, bei 25.000 $ Strafe.

Wer was einreicht

Ihre GesellschaftErklärungFällig (Kalenderjahr)
Ausländisch gehaltene Einpersonen-LLCPro-forma 1120 + 547215. April
Mehrpersonen-LLC1065 + K-1 (+ 8804/8805 bei ausländischen Gesellschaftern)15. März
C-Corporation1120 (+ 5472 bei 25 % oder mehr ausländischem Anteil)15. April

Ein oft übersehener Punkt: Eine US-Corporation mit mindestens 25 % ausländischem Anteil reicht ebenfalls das 5472 ein — angehängt an ihr echtes 1120, nicht an ein Pro-forma.

Schulden Sie auch US-Steuer?

Oft nicht — die Erklärung ist aber in jedem Fall Pflicht, und das sind zwei getrennte Fragen.

Wenn Sie außerhalb der USA leben und die Arbeit dort erbringen, sind Ihre Einkünfte in der Regel nicht US-Quelle und es fällt keine Bundeseinkommensteuer an. Entscheidend ist, wo die Arbeit erbracht wird und ob Sie effektiv verbundene Einkünfte haben — nicht schlicht, wo Ihre Kunden sitzen.

Wie die Steuerseite funktioniert →   Was Formular 5472 verlangt →

Wir reichen es für Sie ein — ab 300 $.

Pro-forma 1120 mit angehängtem 5472, erstellt und eingereicht. Weder SSN noch ITIN erforderlich.

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