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Zahlen US-LLCs von Nicht-Ansässigen Steuern? Der komplette Leitfaden 2026

By UpToNova Team · July 9, 2026 · Updated August 19, 2026 · 15 min read

Zahlen US-LLCs von Nicht-Ansässigen US-Steuern? Häufig beträgt die geschuldete Bundeseinkommensteuer 0 USD, doch das ist nicht die ganze Antwort. Eine US-LLC in ausländischem Besitz schuldet weiterhin Steuern auf alle Einkünfte, die „tatsächlich verbunden“ (effectively connected) mit einem US-Gewerbebetrieb (US trade or business) sind, und sie muss jedes Jahr Unterlagen beim IRS einreichen, selbst wenn nichts geschuldet wird. Teuer wird es in der Praxis dadurch, dass genau diese Einreichungen unterbleiben.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, ob US-LLCs von Nicht-Ansässigen US-Steuern zahlen, welche Steuern greifen können, welche Formulare Sie selbst bei 0 USD geschuldeter Steuer einreichen müssen, welche Strafen bei Fehlern drohen und wie das Verfahren funktioniert, wenn Sie keine SSN haben. Er richtet sich an Gründerinnen und Gründer im Ausland, die ein US-Unternehmen möchten, ohne in die Vereinigten Staaten umzuziehen.

Kurze Antwort: Zahlen US-LLCs von Nicht-Ansässigen Steuern?

Das hängt davon ab, wo Ihre Einkünfte erwirtschaftet werden und wie Ihre LLC strukturiert ist. In vielen gängigen Konstellationen schuldet ein nicht in den USA ansässiger Eigentümer ohne US-Büro, ohne US-Angestellte und ohne operative Tätigkeit in den USA wenig oder gar keine US-Bundeseinkommensteuer, weil die Einkünfte nicht tatsächlich mit einem US-Gewerbebetrieb (US trade or business) verbunden sind. Zwei Dinge sind jedoch so gut wie nie optional:

  • Sie müssen dennoch einreichen. Eine Single-Member LLC (Einpersonen-LLC) in ausländischem Besitz reicht jedes Jahr Form 5472 zusammen mit einer pro forma Form 1120 ein, selbst wenn sie 0 USD schuldet.
  • Die Besteuerung hängt vom Einzelfall ab. Wenn Ihre Tätigkeit wirklich innerhalb der USA ausgeübt wird, können Sie echte US-Einkommensteuer schulden. Darüber entscheidet die Struktur, nicht Wunschdenken.

Im Folgenden gehen wir jede Ebene durch, damit Sie Ihr eigenes Risiko einschätzen und die Vorschriften einhalten können. Wenn Sie es lieber abgeben möchten, können Sie Ihre US-LLC als Nicht-Ansässiger gründen und wir übernehmen die Einrichtung von Anfang bis Ende.

Wie der IRS eine LLC im Besitz von Nicht-Ansässigen besteuert

Eine gewöhnliche US-LLC wird standardmäßig nicht wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Der IRS behandelt sie als transparente Gesellschaft („Pass-Through“): Der Gewinn fließt an den Eigentümer durch, der ihn erklärt. Genau deshalb ist die Wahl der Gesellschaftsform für ausländische Gründer so entscheidend.

Single-Member LLC = disregarded entity

Wenn Sie der einzige Eigentümer sind, behandelt der IRS Ihre LLC standardmäßig als disregarded entity. Steuerlich wird sie „ignoriert“, und ihre Tätigkeit wird Ihnen als ausländischem Eigentümer zugerechnet. Die Gesellschaft besteht rechtlich weiter und schützt Sie durch die Haftungsbeschränkung, doch der IRS blickt steuerlich durch sie hindurch auf die dahinterstehende Person. Dies ist die häufigste Struktur für Einzelgründer im Ausland.

Multi-Member LLC = Partnership

Bei zwei oder mehr Eigentümern gilt standardmäßig die Besteuerung als Partnership. Die LLC reicht Form 1065 ein und stellt jedem Eigentümer ein Schedule K-1 aus. Ausländische Gesellschafter können einen Steuereinbehalt auf US-verbundene Einkünfte auslösen. Der Rest dieses Leitfadens konzentriert sich auf den Fall der Single-Member LLC als disregarded entity, den die meisten unserer Mandanten gründen.

Da die Gesellschaft transparent besteuert wird (Pass-Through), zahlt die LLC selbst in der Regel keine Körperschaftsteuer. Damit lautet die Frage: Schulden Sie als nicht ansässiger Eigentümer US-Steuern auf die Einkünfte? Das hängt davon ab, ob die Einkünfte „tatsächlich verbunden“ sind.

Schulden Sie Bundeseinkommensteuer? ECI gegenüber Nicht-ECI-Einkünften

Tatsächlich verbundene Einkünfte (Effectively Connected Income, ECI) sind Einkünfte, die mit der Ausübung eines Gewerbebetriebs innerhalb der Vereinigten Staaten verbunden sind. Erzielt Ihre LLC ECI, werden diese Einkünfte zu den regulären progressiven US-Steuersätzen besteuert, und Sie reichen zur Erklärung in der Regel Form 1040-NR ein. Sind Ihre Einkünfte nicht tatsächlich mit einem US-Gewerbebetrieb verbunden, schuldet ein Nicht-Ansässiger darauf häufig keine US-Bundeseinkommensteuer.

Der praktische Test, auf den es den meisten Gründern ankommt, ist die Frage, ob die Arbeit tatsächlich in den USA erbracht wird. Betrachten Sie diese vereinfachten Beispiele (dies sind allgemeine Informationen und keine verbindliche Beurteilung Ihres Sachverhalts):

  • Wahrscheinlich kein ECI: Sie leben im Ausland, erledigen die gesamte Arbeit selbst von Ihrem Heimatland aus, haben kein US-Büro und keine US-Angestellten oder abhängigen Vertreter und verkaufen Dienstleistungen oder digitale Produkte an Kunden, die zufällig weltweit ansässig sind. Die Einkünfte gelten in der Regel als ausländische Einkünfte und werden von den USA häufig nicht besteuert.
  • Möglicherweise ECI: Sie haben ein Lager in den USA, Personal in den USA, eigene Waren in den USA, die Sie verkaufen (manche E-Commerce- oder FBA-Konstellationen), oder einen abhängigen Vertreter, der innerhalb der USA Verträge für Sie abschließt. Dann kann ein Teil Ihrer Einkünfte tatsächlich verbunden und steuerpflichtig sein.

ECI ist ein differenzierter Bereich, der durch IRC Section 864 geregelt und in IRS Publication 519 (U.S. Tax Guide for Aliens) erläutert wird. Wo echtes Geld auf dem Spiel steht, lassen Sie Ihre Position von einem CPA bestätigen. Die wichtigste Erkenntnis: Viele rein online betriebene, vom Eigentümer selbst geführte Unternehmen, die aus dem Ausland geführt werden, haben nur geringe US-Einkommensteuer — das beseitigt jedoch niemals die Einreichungspflicht, die im nächsten Abschnitt beschrieben wird.

Erforderliche IRS-Einreichungen selbst bei 0 USD geschuldeter Steuer

Hier tappen die meisten nicht ansässigen Eigentümer in die Falle. Keine Steuer zu schulden ist nicht dasselbe wie nichts einreichen zu müssen. Für eine Single-Member LLC in ausländischem Besitz (disregarded entity) besteht die zentrale jährliche Pflicht aus Folgendem:

  • Form 5472 als Anlage zu einer pro forma Form 1120. Jede LLC in ausländischem Besitz, die als disregarded entity gilt, muss ihre „meldepflichtigen Transaktionen“ (Geldflüsse zwischen Ihnen und der LLC in beide Richtungen, Kapitaleinlagen, Ausschüttungen, Darlehen) auf Form 5472 melden, eingereicht zusammen mit einer auf das Nötigste reduzierten Form 1120, die als Deckblatt dient. Das ist in jedem Jahr erforderlich, in dem die LLC existiert, auch bei 0 USD US-Steuer und auch dann, wenn die LLC ruhend war. Unser eigener Leitfaden zur Einreichung von Form 5472 erklärt jeden Teil Zeile für Zeile.
  • Form 1040-NR, falls Sie ECI haben. Sind Teile Ihrer Einkünfte tatsächlich verbunden, reichen Sie (als Privatperson) in der Regel eine 1040-NR ein, um sie zu erklären und darauf Steuern zu zahlen.
  • Beneficial Ownership Information (BOI) bei FinCEN — aktuellen Stand prüfen. FinCEN hat die BOI-Meldepflicht 2025 eingeschränkt, weitgehend auf ausländische meldepflichtige Gesellschaften, und die Regeln haben sich seither immer wieder verändert. Betrachten Sie keine BOI-Frist als endgültig geklärt. Prüfen Sie die aktuelle Anforderung direkt auf FinCEN.gov, bevor Sie einreichen oder davon ausgehen, befreit zu sein.

Beachten Sie den Einreichungsweg: Form 5472 und die zugehörige pro forma 1120 können von einer LLC in ausländischem Besitz, die als disregarded entity gilt, nicht auf dem üblichen Weg elektronisch eingereicht werden — sie werden per Fax oder Post an den IRS übermittelt. Bei einem Steuerjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, ist das Paket in der Regel zusammen mit Form 1120 zum 15. April fällig (oder zum 15. Oktober mit Fristverlängerung).

Strafen bei versäumten oder verspäteten Einreichungen

Der Grund, warum Compliance zählt, ist die Höhe der Strafen, nicht die Steuer. Insbesondere die Strafe im Zusammenhang mit Form 5472 ist empfindlich und trifft auch Gesellschaften, die nichts geschuldet haben.

EinreichungWas passiert, wenn Sie sie versäumenRechtsgrundlage
Form 5472 + pro forma 1120Strafe von mindestens 25.000 USD bei verspäteter, unvollständiger oder fehlender Einreichung — auch bei 0 USD geschuldeter SteuerIRC Section 6038A
Form 1040-NR (wenn ECI vorliegt)Strafen wegen Nichteinreichung und Nichtzahlung zuzüglich Zinsen auf die nicht gezahlte SteuerIRS.gov
Jahresbericht des Bundesstaates / Franchise TaxVerspätungsgebühren und letztlich die behördliche Auflösung Ihrer LLCSecretary of State des Bundesstaates
BOI-Meldung (falls Sie erfasst sind)Mögliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen — der Anwendungsbereich ist jedoch volatil; prüfen Sie die aktuellen FinCEN-RegelnFinCEN.gov

Der Betrag von 25.000 USD ist eine Untergrenze, keine Obergrenze, und es können weitere Beträge hinzukommen, wenn das Versäumnis nach einer Mitteilung des IRS fortbesteht. Eine Entlastung wegen begründeter Ursache (reasonable cause) ist möglich, doch der klügere Weg ist schlicht die fristgerechte Einreichung. Gebühren- und Strafbeträge können sich ändern; prüfen Sie daher die aktuellen Beträge auf IRS.gov, bevor Sie sich darauf verlassen (Stand 2026).

Steuern und jährliche Gebühren der Bundesstaaten: Wyoming gegenüber Delaware

Die Bundessteuer ist nur eine Ebene. Jeder Bundesstaat erhebt eigene jährliche Kosten, um die LLC am Leben zu erhalten, und die beiden bei Nicht-Ansässigen beliebtesten Staaten unterscheiden sich. Keiner der beiden Staaten erhebt eine bundesstaatliche Einkommensteuer auf eine LLC ohne Tätigkeit im jeweiligen Staat, doch die wiederkehrenden Gebühren sind nicht gleich. Eine vollständige Aufschlüsselung finden Sie in unserem Vergleich Wyoming gegen Delaware.

PositionWyomingDelaware
Einkommensteuer des Bundesstaates auf die LLCKeineKeine (bei Tätigkeit außerhalb des Staates)
Jahresbericht / LizenzgebührJahresbericht, mindestens rund 60 USDPauschale Franchise Tax von 400 USD pro Jahr
Registered AgentErforderlichErforderlich
Privatsphäre der EigentümerHoch — Gesellschafter werden nicht öffentlich gelistetMittel

Diese bundesstaatlichen Beträge verändern sich im Lauf der Zeit; bestätigen Sie den aktuellen Betrag beim Secretary of State von Wyoming oder Delaware, bevor Sie kalkulieren (Stand 2026). Für die meisten nicht ansässigen, vom Eigentümer selbst geführten Unternehmen machen die niedrigeren laufenden Kosten und die starke Privatsphäre Wyoming zur Standardwahl, während Delaware Gründer anspricht, die US-Wagniskapital erwarten.

Self-Employment Tax und Aspekte der Sozialversicherung

Eine häufige Sorge ist die US-Selbstständigensteuer (Self-Employment Tax für Social Security und Medicare, rund 15,3 %). Gute Nachricht für die meisten Nicht-Ansässigen: Die Self-Employment Tax gilt grundsätzlich für US-Staatsbürger und in den USA ansässige Personen, nicht für einen nicht ansässigen Ausländer ohne selbstständige Tätigkeit in den USA. Sind Ihre Einkünfte nicht tatsächlich mit einem US-Gewerbebetrieb verbunden und sind Sie ein nicht ansässiger Ausländer, unterliegen Sie darauf typischerweise nicht der US-Self-Employment Tax.

Sie zahlen aus dieser Struktur heraus in der Regel auch nicht in die US-Sozialversicherung ein und bauen dort keine Ansprüche auf. Die Sozialversicherungs- und Einkommensteuerregeln Ihres Heimatlandes gelten für Sie vor Ort weiterhin — die US-LLC befreit Sie nicht von den Steuern Ihres eigenen Landes. Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist, bleibt mit dem Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und eine US-LLC ändert daran nichts; wie das Finanzamt Ihre konkrete Struktur behandelt, klären Sie bitte im Einzelfall. Stimmen Sie beide Seiten mit einem Berater vor Ort ab, in Deutschland mit einem Steuerberater.

Eine EIN erhalten und ohne SSN einreichen

Jede einzelne dieser Einreichungen setzt voraus, dass Ihre LLC eine EIN (Employer Identification Number) hat. Ohne sie können Sie weder Form 5472 einreichen noch ein US-Bankkonto eröffnen oder sich bei den meisten Plattformen verifizieren — und Sie können sehr wohl eine EIN ohne SSN erhalten.

So läuft es ab: Sie füllen IRS Form SS-4 aus, den Antrag auf eine EIN. Als Nicht-Ansässiger ohne SSN oder ITIN tragen Sie in Zeile 7b, wo sonst eine US-Nummer stünde, „Foreign“ ein. Da das Online-EIN-Tool des IRS eine SSN oder ITIN verlangt, können Antragsteller ohne eine solche Nummer es nicht nutzen — Sie reichen die SS-4 stattdessen per Fax oder Post ein. Die internationale EIN-Faxnummer des IRS lautet +1 (304) 707-9471.

Setzen Sie realistische Erwartungen an den Zeitrahmen. Ohne SSN gibt es keine EIN am selben Tag über das Online-Verfahren. Rechnen Sie mit etwa 4–6 Wochen per Post oder wenigen Werktagen per Fax. Planen Sie den EIN-Schritt frühzeitig ein, denn Ihre Bank- und Steuereinrichtung hängen daran.

Wann Sie ein 147C-Schreiben benötigen

Sobald Sie eine EIN haben, sendet Ihnen der IRS ein Bestätigungsschreiben CP-575 — bewahren Sie es gut auf. Sollten Sie es je verlieren oder sollte eine Bank oder Plattform einen amtlichen Nachweis Ihrer bestehenden EIN verlangen, beantragen Sie ein 147C-Schreiben. Ein 147C bestätigt eine bereits vom IRS erteilte EIN erneut; es erzeugt keine neue.

Sie beantragen es bei der IRS Business & Specialty Tax Line unter 1-800-829-4933 und bitten darum, Ihnen das 147C zurückzufaxen. Banken wie Mercury oder Relay verlangen mitunter ein 147C, wenn der hinterlegte Name oder die hinterlegte Nummer bestätigt werden muss; es lohnt sich also, das Verfahren zu kennen. Die genauen Schritte für Nicht-Ansässige ohne SSN finden Sie in unserem Leitfaden zum 147C-Schreiben.

Ein US-Bankkonto als ausländischer Eigentümer eröffnen

Sie brauchen kein US-Bankkonto, um US-Steuern zu schulden oder Erklärungen einzureichen, doch Sie werden mit ziemlicher Sicherheit eines wollen, um das Geschäft tatsächlich zu betreiben und saubere Aufzeichnungen für Ihre meldepflichtigen Transaktionen nach Form 5472 zu führen. Der realistische Weg für Nicht-Ansässige führt über eine Fintech-Plattform — Mercury, Relay oder Wise — und nicht über den Gang in eine US-Filiale.

Die Reihenfolge der Schritte ist wichtig: die LLC gründen, die EIN beantragen und dann das Konto beantragen, mit Ihren Gründungsunterlagen, der EIN-Bestätigung und dem Reisepass zur Hand. Unsere ausführliche Anleitung, wie Sie ein US-Geschäftskonto als Nicht-Ansässiger eröffnen, behandelt die Unterlagen jeder Bank und die häufigsten Gründe, warum Anträge ins Stocken geraten. Die Genehmigung liegt im Ermessen des jeweiligen Anbieters, und manche Länder und Geschäftsarten sind ausgeschlossen.

Länderspezifische Hinweise: Doppelbesteuerungsabkommen

Die Vereinigten Staaten haben mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die verändern können, wie — und ob — bestimmte Einkünfte besteuert werden, und die die Quellensteuer auf manche Zahlungen aus US-Quellen senken können. Abkommen beseitigen Ihre Pflicht zur Einreichung von Form 5472 nicht, und sie setzen die Prüfung „Liegt ECI vor?“ niemals außer Kraft; sie setzen darauf lediglich auf. Einige übergeordnete Hinweise (bestätigen Sie den für Sie einschlägigen Abkommensartikel mit einem CPA):

  • Vereinigtes Königreich & der Großteil der EU, einschließlich Deutschland: Es bestehen umfassende Abkommen, die die Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte aus US-Quellen wie Lizenzgebühren oder Dividenden senken können.
  • Indien: Zwischen den USA und Indien besteht ein Abkommen; es wirkt sich etwa auf Quellensteuersätze aus und kann für Gründer mit passiven Einkünften aus US-Quellen von Bedeutung sein.
  • Kanada: Ein seit Langem bestehendes Abkommen zwischen den USA und Kanada koordiniert die Besteuerung und enthält Tie-Breaker- sowie Quellensteuerregelungen.
  • VAE: Es gibt kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und den VAE, sodass keine abkommensbasierte Entlastung greift; es gelten die üblichen ECI- und Quellensteuerregeln.

Unabhängig von Ihrem Land betrifft das Abkommen die Steuerebene, nicht die Compliance-Ebene. Sie reichen weiterhin ein. Prüfen Sie stets den aktuellen Abkommenstext und die Sätze anhand von IRS.gov und des Abkommens selbst, bevor Sie sich auf eine bestimmte Vergünstigung verlassen (Stand 2026).

Wie UpToNova die Compliance vereinfacht

Wir gründen US-LLCs für Nicht-Ansässige zu einer pauschalen Servicegebühr von 200 USD zuzüglich der staatlichen Einreichungsgebühr (der staatliche Anteil variiert je nach Bundesstaat) — ohne SSN, ohne US-Adresse und ohne Reise. Gründer aus über 50 Ländern haben uns bereits genutzt. Enthalten sind: die Einreichung der LLC, ein Jahr Registered Agent, die EIN-Beantragung (ohne SSN erlangt), ein Operating Agreement sowie Unterstützung bei der Eröffnung eines US-Geschäftskontos bei Mercury, Relay oder Wise.

Die Gründungseinreichung selbst ist typischerweise in etwa 3 Tagen abgeschlossen; die EIN ohne SSN dauert aus den oben genannten Gründen länger. Von da an haben Sie die EIN und die Unterlagen, die Sie für Ihre jährliche Einreichung von Form 5472 und für den ordnungsgemäßen Status der Gesellschaft benötigen. Was genau enthalten ist und wie hoch die staatliche Gebühr für den von Ihnen gewählten Bundesstaat ausfällt, sehen Sie auf unserer Preisseite — und Sie starten, sobald Sie bereit sind.

Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung — wenden Sie sich für Ihre Situation an einen zugelassenen Anwalt, einen CPA oder in Deutschland an einen Steuerberater.

Wann die USA einen Nicht-Ansässigen tatsächlich besteuern

Nach den IRS-Regeln besteuern die USA einen nicht ansässigen Ausländer grundsätzlich nur auf zwei Arten von Einkünften (IRS: Taxation of Nonresident Aliens):

  • Tatsächlich verbundene Einkünfte (Effectively Connected Income, ECI) — Einkünfte, die mit einem US-Gewerbebetrieb (US trade or business) verbunden sind und nach Abzügen zu progressiven Sätzen besteuert werden. Siehe unsere Erklärung zu ECI.
  • FDAP-Einkünfte aus US-Quellen — passive Einkünfte aus US-Quellen (Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieten), besteuert mit pauschal 30 % (oder einem niedrigeren Satz nach Doppelbesteuerungsabkommen), üblicherweise im Wege der Quellensteuer erhoben.

Einkünfte, die weder das eine noch das andere sind, fallen in der Regel nicht in das US-Steuernetz. Auf diesem Mechanismus beruhen die Behauptungen von der „niedrigen Steuer“ — doch es handelt sich um einen rechtlichen Rahmen, nicht um ein automatisches Ergebnis.

Die Frage nach dem „US trade or business“ — hier kommt es auf den Einzelfall an

Der IRS besteuert ECI nur, wenn eine ausländische Person „engaged in a trade or business in the United States“ ist, also einen US-Gewerbebetrieb (US trade or business) ausübt, und er verlangt, dass die Tätigkeit „considerable, continuous, and regular“, also erheblich, fortlaufend und regelmäßig sein muss (IRS: Effectively Connected Income). Was der IRS nicht veröffentlicht, ist eine einfache Checkliste.

In der Praxis gewichten Steuerfachleute Faktoren wie die Frage, ob der Eigentümer Leistungen physisch in den USA erbringt und ob das Unternehmen US-Angestellte, einen abhängigen Vertreter in den USA oder ein US-Büro hat. Wenn ein Nicht-Ansässiger das Geschäft vollständig aus dem Ausland betreibt und nichts davon vorliegt, lautet die verbreitete Schlussfolgerung, dass kein US-Gewerbebetrieb vorliegt — und damit auch kein ECI. Doch das ist eine rechtliche Einzelfallbeurteilung Ihres Sachverhalts, keine Garantie, und Sie sollten sie von einer Fachperson bestätigen lassen.

Warum „keine Steuer geschuldet“ nicht „steuerfrei“ bedeutet

Drei Dinge werden in den Marketingaussagen unter den Tisch gekehrt:

  • FDAP und Quellensteuer können weiterhin greifen bei passiven Einkünften aus US-Quellen, selbst ohne US-Gewerbebetrieb.
  • Bundesstaatliche Steuern gelten weiterhin. Wyoming hat keine Einkommensteuer auf Ebene des Bundesstaates, erhebt aber im Rahmen des Jahresberichts eine Mindest-Lizenzsteuer von 60 USD (WY Secretary of State); Delaware erhebt von jeder LLC unabhängig vom Einkommen eine pauschale Jahressteuer von 400 USD (DE Division of Corporations).
  • Die Einreichung bleibt auch dann Pflicht, wenn keine Steuer geschuldet wird — das ist der entscheidende Punkt (nächster Abschnitt).

Das ehrliche Fazit

Eine US-LLC kann für einen Nicht-Ansässigen mit ausländischen Einkünften und ohne US-Gewerbebetrieb eine effiziente Struktur sein — doch „effizient“ heißt nicht „steuerfrei“, es hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab, und es beseitigt niemals die Einreichungspflichten. Richten Sie die Struktur korrekt ein und holen Sie Rat für Ihren Sachverhalt ein. Bereit zu starten? Gründen Sie Ihre US-LLC oder lesen Sie, wie Ihre jährliche Compliance aussieht.

Häufig gestellte Fragen

Zahlen nicht ansässige LLC-Eigentümer wirklich 0 USD US-Steuern?

Manchmal, aber nicht automatisch. Sind Ihre Einkünfte nicht tatsächlich mit einem US-Gewerbebetrieb verbunden und haben Sie keine Präsenz in den USA, schulden Sie möglicherweise keine US-Bundeseinkommensteuer. Form 5472 samt pro forma Form 1120 müssen Sie dennoch jedes Jahr einreichen, und Sie können Steuern schulden, wenn Einkünfte tatsächlich verbunden sind.

Wie hoch ist die Strafe, wenn Form 5472 nicht eingereicht wird?

Die Mindeststrafe beträgt 25.000 USD für jede verspätete, unvollständige oder fehlende Form 5472 gemäß IRC Section 6038A. Sie gilt auch dann, wenn die LLC keine Steuern schuldet, und selbst dann, wenn sie ruhend war. Weitere Beträge können hinzukommen, wenn das Versäumnis nach einer Mitteilung des IRS fortbesteht. Reichen Sie fristgerecht ein, um das zu vermeiden.

Brauche ich ein US-Bankkonto, um US-Steuererklärungen einzureichen?

Nein. Sie können Ihre Form 5472 und die pro forma 1120 ohne US-Bankkonto einreichen. Ein Konto bei Mercury, Relay oder Wise macht den Betrieb des Unternehmens und die Nachverfolgung Ihrer meldepflichtigen Transaktionen jedoch deutlich einfacher. Gründen Sie zuerst die LLC und beantragen Sie die EIN, und stellen Sie dann mit Ihren Unterlagen den Kontoantrag.

Kann ich ohne SSN eine EIN erhalten und einreichen?

Ja. Sie beantragen sie mit Form SS-4, tragen in Zeile 7b „Foreign“ ein und reichen sie per Fax oder Post ein, weil das Online-Tool des IRS eine SSN oder ITIN verlangt. Rechnen Sie mit wenigen Werktagen per Fax oder etwa 4–6 Wochen per Post. Mit der EIN können Sie anschließend einreichen, ein Konto führen und Ihr Unternehmen verifizieren.

Bedeuten Doppelbesteuerungsabkommen, dass ich den USA nichts schulde?

Nicht von selbst. Abkommen können die Quellensteuer senken oder Besteuerungsrechte an bestimmten Einkünften neu zuordnen, doch sie beseitigen weder Ihre jährliche Pflicht zur Einreichung von Form 5472, noch setzen sie die Prüfung außer Kraft, ob Ihre Einkünfte tatsächlich verbunden sind. Manche Länder, etwa die VAE, haben kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Bestätigen Sie den für Sie einschlägigen Abkommensartikel mit einem CPA.

Sind BOI-Meldungen 2026 weiterhin erforderlich?

Die Regeln sind volatil. FinCEN hat die Meldung von Beneficial Ownership Information 2025 eingeschränkt, weitgehend in Richtung ausländischer meldepflichtiger Gesellschaften, und die Anforderungen haben sich seither weiter verändert. Betrachten Sie keine BOI-Frist als gesicherte Tatsache. Prüfen Sie die aktuelle Anforderung direkt auf FinCEN.gov oder bei einer Fachperson, bevor Sie einreichen oder annehmen, befreit zu sein.

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